Grundschuldbestellung
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Entsprechend der zeitlichen Folge steht bei einer Kreditaufnahme als erstes der Kontakt mit dem Notar auf dem Plan, damit er die Eintragung der Grundschuld(en) veranlasst.
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Bei einem Darlehen von 250.000 Euro (gleichfalls Betrag der Grundschuld) ergibt sich auf der Grundlage der Gebührenordnung für Notare eine Summe von ca. 500 Euro zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, Schreibgebühren und Porto. Der gleiche Betrag, allerdings ohne Mehrwertsteuer, wird für die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt fällig.
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Zu beachten ist, dass die Gebühren für mehrere kleine Grundschulden insgesamt höher sind, als für eine große Grundschuld. Bei einer Briefgrundschuld kommen die Kosten für die Erteilung des Grundschuldbriefes hinzu. Bei unserem Beispiel wären das noch mal 125 Euro. Als Faustregel kann man mindestens 0,5 % des Darlehensbetrages für die Grundschuld-bestellung einplanen.